Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes
Bislang waren gemeinnützige Forschungseinrichtungen bei der Bezahlung ihrer Mitarbeitenden durch das Besserstellungsverbot eingeschränkt. Dieses begrenzt grundsätzlich die Vergütung auf das Niveau vergleichbarer Beschäftigter des Bundes. Gerade im Wettbewerb um hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellte dies viele Einrichtungen vor Herausforderungen.
Mit der beschlossenen Gesetzesänderung werden diese Vorgaben flexibilisiert. Projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen können ihren wissenschaftlichen und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten künftig attraktivere Vergütungsbedingungen bieten, sofern hierfür keine unzulässigen öffentlichen Mittel eingesetzt werden. Gleichzeitig entfällt die Notwendigkeit, entsprechende Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot zu stellen.
Für die PTS und zahlreiche weitere Einrichtungen des Forschungsmittelstands bedeutet dies einen wichtigen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger bürokratischem Aufwand. Die neuen Möglichkeiten erleichtern es, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu halten. Damit werden zugleich die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige und praxisnahe Forschung gestärkt.
Unser Dank gilt allen Beteiligten, die sich für die Interessen des Forschungsmittelstands eingesetzt und diese Entwicklung vorangetrieben haben.

