Urkundentechnischer Dienst
Bestimmte amtliche Vorschriften fordern ein Zeugnis, das wir nach erfolgreicher Überprüfung ausstellen können. Hierzu zählen die Dienstordnung für Notare/Notarinnen (DONot), Vorgaben der Landesjustizministerien, die Bundeshaushaltsordnung, die Dienstanweisung für das Standesamtswesen und die Vorgaben der Bundesärztekammer. In orientierenden Tests können zudem kundenspezifischen Fragestellungen rund um Urkundensicherheit beantwortet werden. Hierzu zählen Prüfungen von Schreibmitteln sowie Schreib- und Stempeltinten hinsichtlich ihrer Eignung zur Herstellung von Urkunden und Dokumenten.
Was und wie wird geprüft?
Geprüft werden Geräte, mit welchen Urkunden und Dokumente zukünftig hergestellt werden sollen, als Gesamtsystem „Gerät – Toner/Tinte – Papier“. Es werden das unbedruckte Papier, Testausdrucke/-kopien sowie ausgewählte Daten des Druckers/Kopierers zur Reproduzierbarkeit des Prüfergebnisses untersucht. Die Testausdrucke/-kopien werden chemisch, mechanisch, optisch und thermisch beansprucht – hiernach müssen die Druckzeichen eindeutig dargestellt und lesbar sein. Besonderes Augenmerk gilt dabei u.a. der Tonerhaftung bzw. dem Eindringen der Tinte ins Papier, da eine unsichtbare Manipulation an Urkunden und Dokumenten ausgeschlossen werden muss.
Nachweise & Hinweise für Notare
Prüfungszeugnis gilt als Nachweis: Bei erfolgreich bestandenem Test stellen wir den Geräteherstellern ein Prüfungszeugnis aus, das von ihnen als Nachweis sowie zu Marketingzwecken eingesetzt werden kann.
Hinweis für Notariate: Informationen zu vorliegenden Prüfungszeugnissen der Papiertechnischen Stiftung (PTS) Heidenau nach der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (>> DONot) zu bestimmten Drucker-Modellen oder Kopiergeräten können direkt beim jeweiligen Gerätehersteller erfragt werden.