Stärkegehalt von Papieren (enzymatische Hydrolyse)

Artikelnummer:
580582
Norm:

Die Stärkegehaltsbestimmung im Papier erfolgt anhand der von der PTS entwickelten Methode RH 23/09. Dabei werden die zerkleinerten Papierstücke (etwa 2 g) mit destilliertem Wasser in einen Faserbrei überführt. Der Faserbrei wird mittels verdünnter Essigsäure und Acetatpuffer auf den für das Enzym Amyloglukosidase wirkenden pH-Wert-Bereich eingestellt. Durch Zugabe des Enzyms und Temperierung erfolgt die Hydrolyse der im Faserbrei enthaltenen Stärke zu Glukose.

Der Glukosegehalt wird quantitativ mittels Biosensor bestimmt und in den Stärkegehalt umgerechnet. Bei der Bestimmung des Stärkegehaltes von nativer Stärke wird von einer 100%igen Wiederfindung ausgegangen. Je nach Modifizierungsgrad der Stärke verringert sich die Wiederfindung. Der Stärkegehalt wird in [mg Stärke/ g Faserstoff] oder in [%] angegeben. Die Nachweisgrenze dieser Methode liegt bei 2 mg/g.

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