Rezyklierbarkeitsbewertung nach PTS-RH 021 - Kat 2

Artikelnummer:
510019
Norm:
PTS-RH 021:2012

Unter Rezyklierbarkeit im Sinne dieser Prüfmethode ist die Eigenschaft eines gebrauchten oder gebrauchsfähigen Produktes aus Papier, Karton oder Pappe zu verstehen, in einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Altpapieraufbereitungsanlage so aufbereitbar zu sein, dass der erzeugte Altpapierstoff die störungsfreie und kosteneffiziente Herstellung eines qualitativ akzeptablen, altpapierhaltigen Neupapiers erlaubt.

Die Methode soll zur Charakterisierung der Rezyklierbarkeit von Produkten aus Papier, Karton und Pappe, wie Packmitteln, Spezialprodukten und grafischen Druckerzeugnissen als auch Klebstoffanwendungen oder Ausrüstungsmaterialien dienen und stellt den industriellen Papierherstellungsprozess im Labor nach.

Die Kriterien, die zur Bewertung der Rezyklierbarkeit herangezogen werden, sind:

  • die Zerfaserbarkeit (Massenanteil der nicht zur Papierherstellung nutzbaren Bestandteile) und
  • die störungsfreie Blattbildung (Sauberkeit des zur Papierherstellung nutzbaren Massenanteils bzgl. klebender Verunreinigungen und optischer Inhomogenitäten).

Eine Bewertung möglicher Auswirkungen auf Kreislauf- bzw. Abwässer ist nicht Bestandteil dieser Methode.

In der Altpapierstoffaufbereitung für den Verpackungsstrom (Kat. 2) findet kein Deinking zur Abtrennung von Druckfarben statt. Diese Aufbereitung wird vorwiegend für die Herstellung von Verpackungspapieren eingesetzt. Diese Kategorie wird vorwiegend zur Prüfung der Packmittel sowie Papier, Karton und Pappe (Halbzeug zur Herstellung von Packmitteln) genutzt.

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