Stärkegehalt im Prozesswasser (enzymatische Hydrolyse)

Artikelnummer:
580583
Norm:

Die Stärkegehaltsbestimmung von Prozesswasserproben erfolgt anhand der von der PTS entwickelten Methode RH 24/09. Das Verfahren dient der quantitativen analytischen Bestimmung von Stärke in Prozesswässern mit einer Stoffdichte < 1%. Die Prozesswasserproben werden mittels verdünnter Essigsäure und Acetatpuffer auf den für das Enzym Amyloglukosidase wirkenden pH-Wert-Bereich eingestellt. Durch Zugabe des Enzyms und Temperierung erfolgt die Hydrolyse der im Prozesswasser enthaltenen Stärke zu Glukose.

Der Glukosegehalt wird quantitativ mittels Biosensor bestimmt und in den Stärkegehalt umgerechnet. Die Bestimmung des Stärkegehaltes von Prozesswasserproben sollte unmittelbar nach der Probenentnahme erfolgen oder im konservierten Zustand. Der Stärkegehalt wird in [mg Stärke/ L] oder in [%] angegeben. Die Nachweisgrenze dieser Methode liegt bei 400 mg/L.

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